Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines 

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden.

2. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Vortragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.

4. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personen-bezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.

II. Angebote 

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

2. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen oder Mustern behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.

3. Preise für einzelne Positionen eines Angebots haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrags über dieses Angebot.

III. Auftragsbestätigungen 

1. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherun- gen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2. Bestätigte Preise gelten nur bei der Abnahme der bestätigten Menge.

3. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin eine Zeit von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Lieferung 

1. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Liefer-anschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist, über. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit es technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.

2. Teillieferungen sind im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten, wenn vom Kunden nicht ausdrücklich vorgegeben.

3. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit (siehe Lieferschein), Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.

4. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl bei Neukunden gegen Vorkasse oder Nachnahme, allgemein gegen Rechnung.

5. Liefertermin und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockaden, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes oder sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nicht erfüllten Teils der Lieferung zurücktreten.

7. Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.

8. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.

9. Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15% Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, Zuschnit-ten oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

10. Siehe hierzu auch die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel

V. Garantie und Gewährleistung 

1. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei uns anzuzeigen. Die mangelhaften Liefer-gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jeglichen Gewähr-leistungsanspruch uns gegenüber aus.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewähr-leistungsfrist vereinbart wird oder Hersteller länger gewährleistet, zwei Jahre.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware oder der Abnahme der Leistung.

4. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, bessern wir unter Ausschluss sonstiger Gewähr-leistungsansprüche des Kunden auf unsere Kosten nach oder liefern Ersatz. Mehr-fache Nachbesserungen sind zulässig.

5. Eine weitergehende Haftung, insbesondere in Verbindung mit etwaigen Folge- schäden sowie Schadenersatzansprüche jeglicher Art, die über den Wert des Liefer-gegenstandes hinausgehen, sind ausgeschlossen.

6. Die Gewährleistungszeit hat der Kunde durch die Vorlage des Kaufbelegs (Rechnung) nachzuweisen.

7. Beanstandungen und Unstimmigkeiten entbinden nicht von der Zahlungsverpflich-tung. Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisanteil nicht bezahlt hat.

8. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

VI. Zahlungen 

1. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein so gilt folgendes:

a. Der Abzug von Skonto ist nicht möglich

b. Bei Neukunden müssen wir auf Vorauszahlung (Zahlung vor Auslieferung) oder auf Lieferung per Nachnahme (Gebühr zu Lasten des Kunden) bestehen.

c. Unsere Rechnungen auf Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

d. Bei Auslieferung ab Werk oder Ladengeschäft erfolgt die Zahlung in bar.

e. Rechnungen für Reparatur- oder Serviceleistungen sind nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sofort fällig.

2. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden stehen uns nach Invollzugsetzung folgende Rechte zu:

a. Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

b. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 3% über dem Bankzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

c. Weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

VII. Kündigung 

1. Die Auftraggeber sind gemäß § 649 BGB berechtigt, bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag zu kündigen.

2. Im Falle einer solchen Kündigung des Vertrages durch die Auftraggeber steht der BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung zu. Die BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihres Betriebes erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

3. Kündigt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten, ist die BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH berechtigt, an Stelle des Anspruchs nach VII. Punkt 2 gemäß §339, §340 BGB eine pauschalierte Abstandsumme in Höhe von 10% des Gesamtpreises ohne Nachweis entstandener Aufwendungen und Kosten zu verlangen. Es bleibt dem Auftraggeber allerdings vorbehalten, den Beweis zu führen, dass der BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH geringere Aufwendungen und geringerer Schaden entstanden sind.

4. Die in VII. Punkt 3 getroffenen Regelungen über eine pauschalierte Abstandssumme gelten auch für den Fall des Schuldnerverzuges (§ 323 BGB). Auch in diesem Falle kann die BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften eine pauschalierte Abstandssumme von 10% des Gesamtpreises verlangen, statt die konkrete Höhe der Aufwendungen und der Schäden zu belegen.

5. Die BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH ist ihrerseits berechtigt, über die Abrechung aus VII. Punkt 2 und 3 hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

VIII. Eigentumsvorbehalt 

1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags unser Eigentum

2. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware an Dritte und die Abtretung oder Verpfändung von Anwartschaften dafür sind ausgeschlossen.

3. Bei Zahlungsverzug ist uns die Vorbehaltsware auf Verlangen unverzüglich, ohne das es einer Rücktrittserklärung unserseits bedürfte. Das Rücknahmeverlangen und die Rücknahme gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel

a. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.

b. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich in Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab.

c. Wird Vorbehalsware vom Kunden nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab.

d. Wir erklären in dem Fall die Annahme der Abtretung.

e. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung

ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

f. Wir können verlangen, dass uns der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner die Abtretung mitteilt.

5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

a. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen.

b. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörender Ware, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.

c. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgabe- oder Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

4. Die Anwendung eines einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung 

Verbraucher gemäß § 13 BGB haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH, Werkstr. 6a, 19077 Lübesse, info@buk-gmbh.de, Telefon: +49(0)3868 400 429-0, Fax: +49(0)3868 400 429-7) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns BuK Boots- und Kunststoffbau GmbH, Werkstr. 6a, 19077 Lübesse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die für Sie persönlich zugeschnitten bzw. angefertigt werden.

Download Widerrufsformular (PDF)

https://ec.europa.eu/consumers/odr